Catering gründen 2026: Ohne Gaststättenerlaubnis starten — Gesundheitszeugnis, Mietküche und die Kammer-Frage erklärt
Catering ist die Gastronomie ohne Miete für den Gastraum: Sie verkaufen Können und Logistik statt Sitzplätzen — und seit 2026 ist auch der bürokratische Einstieg so schlank wie nie. Was Gründer trotzdem regelmäßig unterschätzen, sind die drei stillen Weichen: Hygiene-Pflichten, Küchenfrage und Kammerzuordnung. Der ehrliche Fahrplan:
Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2026 braucht es keine Gaststättenerlaubnis mehr — ein Anzeigeverfahren zusammen mit der Gewerbeanmeldung genügt. Pflicht bleiben: die Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis) für jede Person mit Lebensmittelkontakt — alle zwei Jahre aufzufrischen —, die EU-Hygieneverordnung 852/2004 als Betriebsstandard und eine hygienekonforme Küche: die eigene oder eine gewerbliche Mietküche.
Der Gründungsfahrplan
- Gewerbe anmelden + Anzeige: Die frühere Erlaubnis-Hürde ist Geschichte — das Anzeigeverfahren läuft direkt mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
- § 43-Belehrung absolvieren: Beim Gesundheitsamt (oder online-vorbereitet), vor dem ersten Lebensmittelkontakt, Wiederholung alle zwei Jahre — und zwar für jeden Mitarbeiter, auch die Aushilfe beim Wochenend-Event.
- Die Kammer-Weiche stellen: Wer Rohwaren wie Mehl, Milch und Eier zu neuen Produkten verarbeitet, gehört zur Handwerkskammer; wer Convenience einkauft und veredelt weitergibt, zur IHK. Das klingt formal, entscheidet aber über Beiträge und Zuständigkeiten — vorab klären statt nachträglich ummelden.
- Küche lösen — die eigentliche Startinvestition: Die heimische Küche genügt den Vorschriften nicht. Der bewährte Einstieg ist die gewerbliche Mietküche (stunden- oder tageweise): hygienekonform, abgenommen, ohne Investitionsrisiko — die eigene Produktionsküche kommt, wenn der Auftragsbestand sie trägt.
- Versichern und dokumentieren: Betriebshaftpflicht plus Produkthaftpflicht sind im Lebensmittelgeschäft nicht verhandelbar; die HACCP-basierte Eigenkontrolle (Temperaturen, Reinigung, Rückverfolgbarkeit) ist Ihr Nachweis, wenn die Lebensmittelüberwachung klingelt.
Das Geschäftsmodell: drei Märkte, drei Logiken
| Markt | Logik |
|---|---|
| Firmenkunden (Meetings, Events, Weihnachtsfeiern) | Wiederkehrende Aufträge, planbar, werktags — das Rückgrat (was Firmen erwarten) |
| Hochzeiten & Privatfeiern | Höchste Tickets, höchste Emotionen, Wochenendarbeit — Budget- und Planungslogik hier |
| Nische (Foodtruck-Events, Live-Cooking, Diät-/Kita-Verpflegung) | Differenzierung schlägt Breite — die Trends, die Kalender füllen |
Der Gründer-Klassiker ist die Kombination: Firmenkunden füllen die Woche, Privatfeiern die Marge. Und die Preisdisziplin gilt vom ersten Angebot an — was Catering pro Person marktüblich kostet, ist Ihre Kalkulationsuntergrenze, nicht Ihre Obergrenze: Wareneinsatz, Personal, Logistik und die unbezahlte Angebotsarbeit müssen im Personenpreis stecken.
Der unterschätzte Erfolgsfaktor — Logistik: Catering wird in der Küche gekocht und auf der Straße gewonnen: Thermoboxen, Kühlkette, Zeitpuffer, Aufbau-Checklisten. Der Betrieb, dessen Buffet um 11:58 steht statt um 12:20, bekommt die Weiterempfehlung — Klasse zeigt sich hier vor jedem Gaumen. Woran Kunden gute Caterer erkennen, ist exakt Ihre Betriebsanleitung, rückwärts gelesen.
Fazit
Anzeige statt Erlaubnis, § 43-Belehrung, Mietküche als Sprungbrett, Kammer-Weiche früh stellen — der formale Einstieg ins Catering war nie schlanker, und die eigentliche Gründungsarbeit liegt in Hygiene-Disziplin, Logistik und ehrlicher Personenpreis-Kalkulation. Wer die drei beherrscht, findet einen Markt, der jede Woche Feiern, Tagungen und Anlässe nachliefert. Auftraggeber wiederum finden geprüfte Caterer in ihrer Region hier.
Häufige Fragen
Nein — seit dem 1. Januar 2026 ist die Gaststättenerlaubnis durch ein Anzeigeverfahren ersetzt, das direkt mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgt. Bestehen bleiben die Hygiene-Pflichten: § 43-IfSG-Belehrung, EU-Hygieneverordnung 852/2004 und eine hygienekonforme Küche.
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt — Pflicht für jede Person mit Lebensmittelkontakt, vom Inhaber bis zur Event-Aushilfe, vor Tätigkeitsbeginn und mit Auffrischung alle zwei Jahre.
Ja — die gewerbliche Mietküche (stunden- oder tageweise) ist der bewährte Einstieg: hygienekonform und abgenommen, ohne Investitionsrisiko. Die heimische Privatküche erfüllt die Vorschriften nicht. Die eigene Produktionsküche folgt, sobald der Auftragsbestand sie trägt.
Das hängt von der Produktion ab: Wer Rohwaren wie Mehl, Milch oder Eier zu neuen Produkten verarbeitet, wird der Handwerkskammer zugeordnet; wer Convenience-Produkte einkauft und weitergibt, der IHK. Die Weiche früh zu stellen erspart Ummeldungen und falsche Beiträge.



